Ausbildung zum PPL-A* nach JAR-FCL*

Theorieausbildung:
Wo werden Sie ausgebildet?
Die Theorieausbildung findet in einem sehr schönen Schulungsraum im Schloß Machern oder auf Wunsch in Ihrer Nähe statt.

Was müssen Sie für die Theorieausbildung lernen?
110 Stunden Theorieunterricht sind erforderlich. Gelehrt werden die Fächer Allgemeine Navigation, Funknavigation, Wetterkunde, Luftrecht, Technik, Aerodynamik und Menschliches Leistungsvermögen. Zusätzlich wird der Unterricht für das Funksprechzeugnis gehalten.
Das Funksprechzeugnis kann für den englischen (BZF I*) oder den deutschen Sprechfunkverkehr (BZF II*) erworben werden. Piloten mit dem BZF II* dürfen in Deutschland fliegen und können jederzeit erweitern.

Praktische Ausbildung:
Wo lernen Sie fliegen?
Sie lernen das Fliegen auf dem Intercontinental-Flughafen Leipzig-Halle oder auf dem Flugplatz Halle-Oppin
Flugplatz Rerik-Ostsee oder nach Wunsch auf Ihrem Heimatflugplatz.

Erhalten des Flugscheines.
Die Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses entspricht immer der Gültigkeitsdauer der von der zuständigen Behörde ausgestellten Lizenz. Die Gültigkeit der Tauglichkeit kann zeitlich verkürzt werden oder mit Auflagen (z.B. Tragen einer Sehhilfe) verbunden sein.
Sie beträgt ab dem Datum der Tauglichkeitsuntersuchung:

Klasse 1:
- 12 Monate (aber längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres) und 6 Monate ab dem 40. Lebensjahr

Klasse 2 für JAR*-Lizenzinhaber:
- 60 Monate(aber längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres)
- 24 Monate(aber längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres)
- 12 Monate ab dem 50. Lebensjahr

Klasse 3 für Inhaber einer nationalen Lizenz:
- bei bis zum 31.12.2004 ausgestellten Tauglichkeitszeugnissen 24 Monate

*Abkürzungserklärung:

PPL-A = Private Pilot Licence ( Aeroplane )
JAR = Joint Aviation Regulation ( Europe )
FCL = Flight Crew Licensing
JAA = Joint Aviation Authorities ( Europe )
VFR = Visual Flight Rules
CVFR = Controlled VFR
AZF = Allgemeines Sprechfunkzeugnis für Flugdienst
BZF I = Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugdienst ( englisch )
BZF II = Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugdienst ( deutsch )